Ortsvorsteher

Aufgaben
1. Bindeglied zwischen  Rat/Verwaltung und Bevölkerung
2. Übertragung von Geschäften der laufenden Verwaltung
     -Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien
     -Überwachung und Kontrolle öffentlicher Anlagen und Einrichtungen
     -Mithilfe bei Anfragen und Klärung örtlicher Angelegenheiten seitens der Verwaltung
     -Den Bürgermeister über die Entwicklung des Stadtbezirks, über besondere Sorgen und Notstände der Bevölkerung zu informieren
     -Den Bürgermeister bzw. Bauamt über den Fortgang in Angriff genommener Bauvorhaben zu unterrichten
3. Übertragung von Repräsentationsaufgaben (Altersjubiläen ab 80J. sowie Goldene u. Diamant Hochzeit
4. Mitglied (geb.) im Wegeausschuss TG Bracht lt. Ratssitzung v. 17.12.1993
 
 
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 Ortsvorsteher Helmut Poggel